AGB für Unternehmen

1 Geltungsbereich; Abwehrklausel und Preisbindung für Wiederverkäufer

(1) Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung (vgl. § 2 dieser AGB) online zur Verfügung stehenden Fassung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des unternehmerisch tätigen Kunden, die dieser seinem Einkauf regelmäßig zugrunde legt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis anderer AGB vorbehaltlos liefern. Die Lieferung erfolgt allein aufgrund unserer AGB, mit denen sich der Kunde im Wege des Vertragsschlusses einverstanden erklärt. Diese Bedingungen können Sie nach Belieben ausdrucken oder in wiedergabefähiger Form speichern.

(2) Soweit anwendbar werden auch die Bestimmungen des Gesetzes über die Preisbindung von Büchern (Buchpreisbindungsgesetz- BuchPrG vom 2. September 2002 (BGBl. I S. 3448), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1530) in der jeweils gültigen Fassung) sowie die Verkehrsordnung für den Buchhandel des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages. Die Preise unserer Buchprodukte sind in diesem Sinne gesetzlich gebunden. Der Kunde, der Wiederverkäufer ist, verpflichtet sich nach § 3 BuchPrG zur Einhaltung der von uns nach § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreise. Verstöße gegen die Preisbindung und die in dem Preisbindungsrevers festgelegten Grenzen für Ausnahmen werden in jedem Fall gerichtlich verfolgt und haben die sofortige Einstellung jeglicher Lieferungen zur Folge. Die gültigen Verkaufspreise sowie Preisänderungen werden in der VLB Referenzdatenbank angezeigt. Die Preise unserer Zeitschriften unterliegen nicht der Preisbindung.

(3) Konfessionskundliches Institut des Evangelischen Bundes e.V. wird im Folgenden als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet, der Vertragspartner wird als „Kunde“ bezeichnet.

2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation unseres „Angebotes“ im Internet stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, ebenso wenig wie sonstige Publikationen und Werbemedien, in denen der Kunde lediglich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird.

(2) Sobald der Kunde bei uns telefonisch, brieflich oder auf sonstige Weise ohne persönlichen Kontakt (also insbesondere auch im Internet) bestellt, liegt ein Angebot des Kunden vor, wobei der Kunde bei einem Kauf über das Internet mit dem Mausklick auf „Bestellung abschicken“ ein verbindliches Kaufangebot unterbreitet. Dieses wird von uns durch mündliche Annahme am Telefon, schriftlich oder in Textform oder durch Zusendung der bestellten Ware angenommen, wobei für das Angebot eine Annahmefrist von zwei Wochen im Sinne des § 148 BGB als vereinbart gilt.

3 Vorleistung, Lieferung, Preise / Versandkosten und Gefahrübergang

(1) Im Einzelfall behalten wir uns bei Kunden, die Unternehmer sind, vor, eine Vorleistung in Höhe von 100% des Auftragswertes zu verlangen. Die Bestellung wird in einem solchen Fall erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Dies gilt insbesondere bei Kunden, bei denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden, aber auch bei unternehmerischen Kunden, mit denen wir zum Zeitpunkt der betreffenden Bestellung noch nicht in Geschäftsbeziehungen stehen.

(2) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft mit einem Dritten abgeschlossen haben und dieser Dritte uns die Ware nicht geliefert hat. Wir verpflichten uns dazu, uns um das Deckungsgeschäft ernsthaft zu bemühen und dieses abzuschließen, sofern dies objektiv möglich ist. Wir verpflichten uns, den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuell erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Ist eine Lieferung danach nicht möglich, wird die Bestellung, wenn möglich, vorgemerkt. Bei vergriffenen Werken hat der Kunde die Wahl, die Bestellung zu stornieren oder sich für einen eventuell verfügbaren Nachdruck oder eine eventuell verfügbare Neuauflage vormerken zu lassen. In jedem Fall wird er unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Artikels informiert.

(3) Die Lieferung erfolgt zu dem am Tag der Auslieferung geltenden Preis. Dabei sind Abweichungen von den in der Auftragsbestätigung genannten „Etwa-Preisen“ möglich. In allen Preisen ist jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

(4) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(5) Die Versandkosten für Fortsetzungslieferungen und Abonnements (zu Listenpreisen) trägt grundsätzlich der Kunde. Die Berechnung des Abonnements umfasst den Zeitschriftenpreis zuzüglich Versandkosten. Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin im Einzelfall verbindlich zugesagt wurde. Teillieferungen sind zulässig. Das Abonnement von Zeitschriften ist unbefristet und kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abojahres (Kalender- oder Kirchenjahr) schriftlich gekündigt werden, soweit im Impressum der Zeitschrift nicht andere Kündigungsfristen vermerkt sind.

(6) Preisänderungen während des Bezugszeitraumes sind nach billigem Ermessen durch uns zulässig. Sich ergebende Differenzbeträge werden nachträglich in Rechnung gestellt oder rückvergütet. Preisänderungen werden rechtzeitig angekündigt.

(7) Die Gefahr der zufälligen Zerstörung oder der Beschädigung sowie die Preis- und die Leistungsgefahr gehen auf den Kunden zum jeweilig früheren Zeitpunkt über, an dem (I) die Ware durch den betreffenden Beförderer ausgeliefert wird (§ 3 Abs. 4 i.V.m. § 447 BGB) oder (II) das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist. Der gesetzliche Gefahrenübergang aufgrund Annahmeverzuges des Kunden bleibt unberührt. Die Ware wird von uns nicht gegen Transportschäden versichert. Sobald die Gefahr in diesem Sinne übergegangen ist, verpflichten wir uns, sämtliche Ansprüche, die uns gegen den Beförderer, den Versicherer oder einen deliktisch handelnden Dritten wegen einer Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der Ware zustehen, an den Kunden abzutreten.

§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

(1) Wir akzeptieren nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Zahlungen aus dem Ausland müssen spesenfrei Bensheim erfolgen. Bei Lieferungen in das Ausland trägt der Kunde etwaige zusätzlich anfallende Steuern, Zölle oder Einfuhrgebühren. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Kosten und Gebühren nach diesen AGB werden ohne Abzug von Skonto fällig, sobald die Gefahr nach Maßgabe des § 3 übergegangen ist. Die Fälligkeit für die Zahlung tritt ohne weitere Vorbedingungen ein. Bei einer von uns verlangten Vorleistung nach § 3 tritt die Fälligkeit für die Vorleistung mit Zugang der Aufforderung zur Vorleistung beim Kunden ein.

(2) Verzug: Zahlungsansprüche werden mit Auslieferung der Ware fällig. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, so gilt für Entgeltforderungen ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(3) Dem Kunden können weitere Kosten entstehen, wenn er der ersten Mahnung nicht in der gesetzten Frist nachkommt. Dem Kunden können weitere Kosten entstehen, wenn er den geschuldeten Betrag nach Erhalt der ersten Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlt. Ab Eintritt des Verzuges werden für die zweite Mahnung zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen Mahngebühren erhoben. Diese betragen 4,00 Euro pro weitere Mahnung.

(4) Der Kunde kann uns drei Wochen nach Überschreiten eines vereinbarten Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist erneut zur Lieferung auffordern. Erst mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir abweichend von § 286 BGB frühestens in Verzug. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die in § 5 Absatz 4 genannten Schadensersatzansprüche.

5 Gewährleistung; Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften während einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung der Ware, sofern die Mängel bei der Übergabe der Ware vorhanden sind und dies nach der gesetzlichen Verteilung der Beweislast vom Kunden nachgewiesen werden kann. Die Vorschrift des § 476 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Uns steht insoweit in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften das Wahlrecht im Sinne des § 439 (1) BGB zu. In Abweichung zu § 440 BGB gilt die Nacherfüllung erst dann als fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Nacherfüllung nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung geführt haben. Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Mahnung im Sinne des § 4 Absatz 3 eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.

(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Beförderer zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Handelskauf.

(3) Wir haften nicht dafür, dass die Ware den rechtlichen Anforderungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, entspricht. Unabhängig von den rechtlichen Anforderungen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, entspricht die gelieferte Ware jedenfalls dem zwischen den Parteien geschlossenen jeweiligen Kaufvertrag, sofern sie den rechtlichen Anforderungen entspricht, die am Geschäftssitz des Kunden gelten, sofern sie den gewöhnlichen Gebrauch der Ware an diesem Ort nicht beeinträchtigen.

(4) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Wir übernehmen im Falle einfach fahrlässig verursachter Pflichtverletzungen keine Haftung für untypische Folgeschäden, die mit dem vertragsimmanenten Risiko in keinem Zusammenhang stehen. Der hier vereinbarte Haftungsausschluss gilt generell nicht, wenn Schadensersatzansprüche des Kunden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruhen. Der Begriff der Kardinalpflicht wird dabei verstanden als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6 Besondere Bestimmungen beim Erwerb von Produkten in digitaler Form

(1) Erwerben Sie Produkte in digitaler Form, befindet sich in Ihrem Warenkorb mindestens ein Artikel, den Sie in digitaler Form (d.h. als herunter zu ladende Datei) erwerben. Dabei gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

(2) Sie erhalten (a) E-Books im weit verbreiteten PDF-Format. Ein Programm zum Lesen dieses Formates können Sie entweder im Internet bekommen oder im Computerfachhandel erwerben. Es gibt keine technischen Beschränkungen beim Drucken oder Kopieren aus dem Dokument. (b) Soweit andere Dateien, (z.B. Hörbücher, Software) zur Nutzung eine bestimmte Softwareumgebung voraussetzen, hat der Kunde für das Bestehen der technischen Voraussetzungen (wie etwa der Softwareumgebung) selbst Sorge zu tragen. Eine Weitergabe der Datei oder Teile daraus an Dritte ist nicht gestattet. Darüber hinaus kommt kein DRM (Digital Rights Management) zum Einsatz, es kann ein digitales Wasserzeichen mitgegeben werden. Sie erhalten unmittelbar nach Abschluss des Bestell- und Bezahlvorgangs Zugriff auf die Datei(en) und können diese innerhalb von 5 Tagen beliebig oft herunterladen.

(3) Soweit Bestandteil eines Zeitschriftenabonnements der Online-Zugriff auf Zeitschriften ist, wird der Zugriff auf das Online-Archiv ermöglicht. Der Kunde erhält in den vorgenannten Fällen das Recht, die elektronische Ausgabe, bzw. ggf. das Online-Archiv der Zeitschrift zu nutzen. Der Kunde darf die online zur Verfügung gestellten Zeitschriften einschließlich der Datenbank nur persönlich und für eigene Zwecke nutzen. Es ist ihm nicht gestattet, die Datenbank Dritten zugänglich zu machen oder Datenbankinhalte an Dritte weiterzugeben.

Das Online-Archiv steht grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Wir stellen das Online-Archiv mit einer Verfügbarkeit von mindestens 97,5 % pro Kalendermonat im Internet bereit. Die Verfügbarkeit bemisst sich aus dem Verhältnis von Gesamtzeit abzüglich der Ausfallzeit und der Gesamtzeit multipliziert mit 100. Bei der Bemessung der Gesamtausfallzeit bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit außer Betracht, die

  • durch das Fehlen der erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang verursacht sind, die vom Kunden zu schaffen sind, wie etwa bei Störungen der Hardware des Kunden,
  • wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen,
  • wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen,
  • wegen Wartungsarbeiten des Anbieters

verursacht worden sind. Wir sind berechtigt, diese Leistungen vorübergehend etwa zeitweise -zur Durchführung von Wartungsarbeiten- im zumutbaren Umfang einzuschränken oder teilweise oder vollständig einzustellen. Eine Einschränkung oder Einstellung wird vorab unter Angabe der voraussichtlichen Dauer angekündigt. Im Fall der Einstellung erhält der Kunde das Recht, Daten des Online-Archivs als pdf-Download auf seinen eigenen Systemen zu sichern und wie vereinbart zu nutzen.

§ 5 (4) gilt nicht für den Kaufgegenstand sondern für das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht.

4) Die dem Kunden online zur Verfügung gestellten Zeitschriften einschließlich der Online-Archive als Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Dokumente als auch für die jeweiligen Online-Archive insgesamt. Wir gewähren dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränktes Recht, mit der im Nutzungsvertrag vereinbarten Zahl von Nutzern die jeweils online gestellten Zeitschriften bzw. Online-Archive zu nutzen. Wiederverkäufer können das eingeräumte Nutzungsrecht an ihre Kunden mit der Maßgabe übertragen, dass diese das Nutzungsrecht nicht an Dritte übertragen können. Eine dauerhafte digitale Archivierung von abgerufenen Dokumenten oder Teilen hiervon ist nicht gestattet.

Aufgerufene Dokumente oder Dokumententeile darf der Kunde in angemessenem Umfang ausdrucken und für seine persönlichen Zwecke archivieren. Eine Vervielfältigung im vorstehenden Sinne ist beispielsweise dann nicht mehr angemessen, wenn der Kunde mehr als 20 Dokumente je Tag herunter lädt bzw. ausdruckt oder mehr als 200 Dokumente je Tag und lizenziertem Arbeitsplatz abruft.

(5) Der Kunde darf die Datenbank nur persönlich und für eigene Zwecke nutzen. Es ist ihm nicht gestattet, die Datenbank Dritten zugänglich zu machen oder Datenbankinhalte an Dritte weiterzugeben. Der Benutzername und das Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. Der Kunde verpflichtet sich den Kundenservice unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von Umständen erlangt, die den Schluss zulassen, dass Dritte unberechtigten Zugang erlangt haben.

(6) Berechtigte Benutzer des Abonnenten dürfen die aus den Publikationen entnommenen Artikel nur an andere berechtigte Benutzer unentgeltlich weitergeben. Eine kommerzielle Nutzung der entnommenen Artikel im Rahmen von Marketing- oder Werbeaktivitäten ist nicht gestattet. Den öffentlich zugänglichen Bibliotheken des Abonnenten ist es gestattet, der allgemeinen Öffentlichkeit über computergestützte Arbeitsplätze in ihren Bibliotheksräumen Zugang zu der digitalen Version der Publikationen zur Nutzung im Rahmen von Lehre, Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie für persönliche Zwecke zu gewähren. Ausgeschlossen ist die Weitergabe zur Fernleihe. Die Vervielfältigung ist auf die Anfertigung einmaliger Kopien einer angemessenen Anzahl einzelner Artikel begrenzt (soweit keine anders lautenden Genehmigungen vorliegen).

7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle unsere ausstehenden Forderungen und anderen Ansprüche gegenüber dem Kunden bezahlt oder erfüllt worden sind, die aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden herrühren.

(2) Dieser Eigentumsvorbehalt gilt nur, soweit die noch offenen Forderungen nicht in grobem Missverhältnis zum Wert der insgesamt gelieferten Ware und der schon erfolgten Kaufpreiszahlungen stehen. Ein solches Missverhältnis wird im Regelfall vorliegen, wenn das Wertverhältnis eine Größenordnung von 1:3 zwischen offenen und schon beglichenen Forderungen übersteigt, wobei im Einzelfall auch aufgrund besonderer Umstände schon bei einem darunter liegenden Wert ein Missverhältnis vorliegen kann. Sobald ein solches Missverhältnis entsteht, erlischt der Eigentumsvorbehalt sukzessive bezüglich der im zeitlichen Ablauf zuerst gelieferten Ware und die Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung im Sinne des § 449 (1) BGB gilt bezüglich der zuerst gelieferten Ware als eingetreten.

(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheitsleistung übereignet werden. Der unternehmerische Kunde kann unsere Lieferung gemäß den buchhändlerischen Gepflogenheiten weiter verkaufen, tritt jedoch alle sich aus diesem Weiterverkauf ergebenden Forderungen hiermit im Voraus an uns ab.

(4) Nimmt der Kunde (Groß- oder Einzelhändler) Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (Verlagserzeugnisse) in ein mit einem Dritten (Einzelhändler oder Verbraucher) bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilig an uns abgetreten und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

(5) Führt die Kontokorrentvereinbarung in Absatz (4) zu einer Übersicherung unsererseits, besteht ab einer Höhe von 110% der zu sichernden Forderungen ein Freigabeanspruch des Kunden.

8 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Abtretungen der aus den Verträgen erworbenen Rechte durch den Kunden sind aufgrund der Besonderheiten der Vertragsbeziehungen mit einem Verlag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung (Textform genügt) unwirksam. Für Fälle, in denen die gesetzlichen Vorschriften ein Abtretungsverbot ausschließen, werden wir trotz wirksamer Abtretung durch Leistung an den Kunden von unseren Verpflichtungen frei.

(2) Ansprüche des Kunden können gegen unsere Ansprüche nur aufgerechnet werden, wenn die aufzurechnenden Ansprüche des Kunden entweder rechtskräftig festgestellt, im Sinne einer gerichtlichen Entscheidung entscheidungsreif oder unstreitig sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

(3) Die gesetzlichen Zurückhaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben trotz einer schriftlichen Mahnung durch den Kunden unsere vertraglichen Pflichten zur Lieferung und Eigentumsübertragung der Ware in schwerwiegender Art und Weise verletzt und haben dieser Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abgeholfen.

9 Rechte an Inhalten

(1) Sämtliche in unseren Produkten veröffentlichte Inhalte und Texte, insbesondere auch Layouts, Designs, Bilder, Illustrationen und sonstige Informationen (nachfolgend insgesamt als „Inhalte“ bezeichnet) stehen im Eigentum von uns bzw. des jeweiligen Rechteinhabers und unterliegen dem Urheberrecht sowie ggf. weiteren rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ist es daher nicht gestattet, diese Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, weiterzugeben, zu verändern oder zu bearbeiten, zu speichern, zu übertragen, davon abgeleitete Werke zu schaffen oder Dritten die Nutzung der Inhalte zu gestatten. Ohne Genehmigung von uns ist es nicht gestattet, die Inhalte für die Veröffentlichung oder Weitergabe von Werbe- oder sonstigen verkaufsfördernden Materialien zu nutzen oder Dritte zum Gebrauch bzw. zur Inanspruchnahme bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu bewegen. Unzulässig ist auch die Nutzung der Inhalte oder von Teilen davon für kommerzielle Zwecke ohne unsere Zustimmung, gleich welcher Art, insbesondere sie weiterzuverkaufen, nachzuahmen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Unzulässig ist auch die Nutzung der Inhalte zum Zwecke rechtswidriger Handlungen.

10  Recht und Gerichtsstand; Schlussbestimmungen

(1) Alle zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht einschließlich dem Internationalen Privatrecht aber unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten, die mit den zwischen uns und dem Kunden abgeschlossen Verträgen in Zusammenhang stehen, werden vor den zuständigen Gerichten am Sitz unseres Unternehmens in Bensheim entschieden. Diese Zuständigkeitsvereinbarung ist ausschließlich. Der Erfüllungsort liegt ebenfalls in Bensheim.

(2) Bevor jede der Vertragsparteien das nach Absatz (1) ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht einleiten kann, müssen die Parteien folgende Konfliktlösungsschritte unternehmen: sobald eine Streitigkeit entsteht, ist jede Partei befugt, die andere Partei hiervon in Kenntnis zu setzen und das Vorliegen einer Konfliktsituation im Sinne dieses Absatzes zu erklären. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt dieser Nachricht werden die Parteien sich bemühen, den Konflikt einvernehmlich zu lösen. Die Parteien können dann zu dem jeweilig früheren Zeitpunkt das Gerichtsverfahren einleiten, an dem (I) 30 Tage nach dem Erhalt der Nachricht über die Konfliktsituation verstrichen sind oder (II) die Parteien einvernehmlich erklärt haben, dass die hier vereinbarte Konfliktsituationsprozedur gescheitert ist und dass das Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll. Bevor diese Konfliktlösungsschritte gescheitert sind, ist die Erhebung der Klage im Sinne einer prozessualen Vereinbarung unzulässig.

(3) Die Parteien vereinbaren, dass jede der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarungen nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert oder angepasst werden kann. Diese Schriftformklausel gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst und die Parteien verzichten ausdrücklich auf ihre Vertragsfreiheit im Hinblick auf die mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(4) Sind auf Seiten des Kunden mehrere Personen Vertragsparteien, so bevollmächtigen sie sich gegenseitig unwiderruflich zur Entgegennahme oder Abgabe sämtlicher Erklärungen mit Wirkung auf das jeweilige Vertragsverhältnis, insbesondere der Abgabe und Entgegennahme von Fristsetzungen, Kündigungen, Mahnungen usw. Dem Kunden ist bekannt, dass wir im Einzelfall Dritte mit der Wahrnehmung unserer rechtlichen Interessen beauftragen. Für die Abgabe einseitiger Erklärungen vereinbaren die Parteien deshalb in Abweichung zu § 174 BGB, dass bei der Abgabe einseitiger Erklärungen durch Dritte keine Originalvollmacht erforderlich ist, sondern eine Fotokopie der Vollmacht (einschließlich pdf und Telefax) genügt.